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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Leistungen von VPNSwiss
Allgemein
VPNSwiss.com
(nachstehend «VPNSwiss» genannt) ermöglicht der Kundin bzw. dem Kunden
(nachstehend «Kunde» genannt) die Nutzung von Broadband Access Systemen
(nachstehend «Zugang» genannt) von VPNSwiss. Bei Einsatz geeigneter
Kommunikationseinrichtungen (WLAN-Karten, GPRS- Kombikarten,
DSL-Router, usw. nachstehend «Endgeräte» genannt) erhält der Kunde im
Weiteren Zugang zum Internet und damit verbundenen Dienstleistungen.
Die aktuellen Broschüren sowie die Website von VPNSwiss geben Auskunft
über den Umfang sowie die spezifischen Nutzungsbedingungen der
einzelnen Dienstleistungen von VPNSwiss. VPNSwiss kann zur
Leistungserbringung Dritte beiziehen.
Leistungsumfang
Der
Umfang der Leistung von VPNSwiss ergibt sich aus dem Vertrag, aus der
jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung und Preisliste sowie aus den
vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Leistungen des Kunden
Allgemein
Der
Kunde ist insbesondere für eine rechts- und vertragskonforme Benutzung
seines Internetzuganges (insb. Ziffer 5) und für eine fristgerechte
Bezahlung der bezogenen Leistungen (s. Ziffern 3 und 4) verantwortlich.
Einrichtungen des Kunden
Der
Kunde ist für die Anschaffung, Einrichtung, Funktionstüchtigkeit und
Rechtskonformität seiner Endgeräte selbst verantwortlich. VPNSwiss
gewährt dem Kunden keinen Investitionsschutz. Der Kunde hat Massnahmen
zur Verhinderung von unerlaubten Eingriffen in fremde Systeme und der
Verbreitung von Computerviren zu ergreifen. Verursacht ein Endgerät
bzw. Zugang des Kunden Störungen oder Schäden an den Anlagen von
VPNSwiss oder Dritten, kann sie ihre Leistungserbringung ohne
Vorankündigung entschädigungslos einstellen und Schadenersatz fordern.
Verantwortung für Benutzung
Der
Kunde ist für jede Benützung seines Zuganges, auch für eine solche
durch Drittpersonen, verantwortlich. Er hat insbesondere alle infolge
Benützung seines Zugangs in Rechnung gestellten Beträge zu bezahlen.
Dies gilt auch für Waren oder Dienstleistungen, welche über seinen
Anschluss bezogen oder bestellt wurden. Username und Passwort sowie
allfällige weitere ihm zugeteilte Sicherheitscodes sind sorgfältig
und getrennt von Endgeräten aufzubewahren und Dritten nicht bekannt zu
geben.
3. Preise
Allgemein
Massgebend sind
jeweils die aktuellen Preislisten von VPNSwiss. VPNSwiss kann Preise
unmittelbar vor der Nutzung einer bestimmten Dienstleistung bekannt
geben oder sie auf ihrer Website auflisten. Die Preise für spezielle,
vom Kunden gewünschte Leistungen gibt VPNSwiss auf Anfrage bekannt.
Die Zahlungspflicht beginnt mit der Einschaltung des Zugangs. Auch
während der Sperre seines Zugangs werden dem Kunden die vertraglich
geschuldeten Preise in Rechnung gestellt.
4. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
Allgemein
Plimus.com
erhebt für VPNSwiss die Rechnung je nach Produkt aufgrund ihrer
Aufzeichnungen gemäss vereinbarten Abrechnungszeitpunkten. Der
Rechnungsbetrag ist bis zu dem auf der Rechnung angegebenen
Fälligkeitsdatum zu bezahlen. Der Kunde kann bis zum Fälligkeitsdatum
schriftlich und begründet Einwände gegen die Rechnung erheben.
Unterlässt er dies, gilt die Rechnung als akzeptiert. Mit Beendigung
des Vertrages werden alle ausstehenden Beiträge fällig. Der Kunde
kann Forderungen von VPNSwiss nicht mit allfälligen Gegenforderungen
verrechnen.
Zahlungsverzug
Hat der Kunde bis zum
Fälligkeitsdatum weder die Rechnung bezahlt noch schriftlich und
begründet Einwände dagegen erhoben, kann VPNSwiss die
Leistungserbringung bei allen mit dem Kunden abgeschlossenen Verträgen
ohne weitere Ankündigung unterbrechen (z.B. Sperrung sämtlicher
Zugänge), weitere Massnahmen zur Verhinderung wachsenden Schadens
treffen und/oder den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen.
5. Inhalt der Informationen; rechts- und vertragskonforme Benutzung; Missbräuche
Inhalt der Informationen
Der
Kunde ist für die Richtigkeit der Angaben (Daten, Sprache in jeglicher
Form) verantwortlich, die er von VPNSwiss übermitteln oder bearbeiten
lässt. Dafür und für Informationen, welche der Kunde über den
Zugang erhält oder welche Dritte über den Zugang verbreiten oder
zugänglich machen, ist VPNSwiss nicht verantwortlich.
Rechts- und vertragskonforme Benutzung
Der
Kunde ist für die rechts- und vertragskonforme Benutzung seines
Zugangs verantwortlich. Er darf seinen Zugang weder zur Beunruhigung
oder Belästigung (z.B. Spam-Email) von Dritten noch zur Behinderung
der ordnungsgemässen Benützung eines anderen Netzanschlusses oder
für einen anderen, rechtswidrigen Zweck missbrauchen. Rechtswidrig
sind namentlich die Übermittlung oder das zugänglich Machen
rechtswidriger Inhalte sowie Werbeaktionen bzw. –mitteilungen, sofern
dem Absender bekannt ist oder sein muss, dass der Empfänger keine
Werbeanrufe bzw. –mitteilungen erhalten will.
Nutzung durch Dritte
Eine
unmittelbare oder mittelbare Nutzung von VPNSwiss-Diensten durch Dritte
ist ohne vorgängige schriftliche Genehmigung durch VPNSwiss nicht
gestattet. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt Dritten Passwörter
zur Nutzung von VPNSwiss-Diensten zugänglich zu machen oder die
Nutzung in irgendeiner anderen Art zu ermöglichen.
Massnahmen gegen Missbräuche
Bestehen
begründete Anzeichen für eine rechtswidrige Benutzung eines Zugangs,
wird eine solche von einer zuständigen Behörde angezeigt oder ist
eine solche durch rechtskräftiges Urteil festgestellt, so kann
VPNSwiss den Kunden zur rechts- und vertragskonformen Benützung
anhalten, ihre Leistungserbringung ohne Vorankündigung
entschädigungslos einstellen, den Vertrag frist- und
entschädigungslos auflösen und gegebenenfalls Schadenersatz
verlangen. VPNSwiss kann die gleichen Massnahmen treffen, wenn sie
Grund zur Annahme hat, dass der Kunde den Vertrag verletzt oder
verletzen wird oder er bei Vertragsabschluss unzutreffende oder
unvollständige Angaben gemacht hat. Kündigt VPNSwiss aus einem der
genannten Gründe den Vertrag, ist der Kunde gemäss den Bestimmungen
der Vertragsurkunde über die vorzeitige Vertragsbeendung
zahlungspflichtig.
6. Datenschutz
Allgemein
Beim
Umgang mit Daten hält sich VPNSwiss an die geltende Gesetzgebung,
insbesondere an das Fernmelde- und Datenschutzrecht. VPNSwiss erhebt,
speichert und bearbeitet nur Daten, die für die Erbringung der
Dienstleistungen, für die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung,
namentlich die Gewährleistung einer hohen Dienstleistungsqualität,
für die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur sowie für die
Rechnungserstellung benötigt werden.
Der Kunde willigt ein, dass
VPNSwiss im Zusammenhang mit Abschluss und Abwicklung des Vertrages
Auskünfte über ihn einholen bzw. Daten betreffend seinem
Zahlungsverhalten im eigenen Hause weitergeben kann, seine Daten für
die bedarfsgerechte Gestaltung und Entwicklung ihrer Dienstleistungen
und für massgeschneiderte Angebote verwendet und dass seine Daten zu
den gleichen Zwecken innerhalb VPNSwiss bearbeitet werden können. Wird
eine Dienstleistung von VPNSwiss gemeinsam mit Dritten erbracht oder
bezieht der Kunde Leistungen Dritter über das Netz von VPNSwiss, so
kann VPNSwiss Daten über den Kunden an Dritte weitergeben, insoweit
dies für die Erbringung solcher Dienstleistungen notwendig ist.
VPNSwiss
trifft Vorkehrungen, um ihr Netz vor Eingriffen Dritter zu schützen.
Ein absoluter Schutz vor unerlaubten Zugriffen oder unerlaubtem
Abhören kann jedoch nicht gewährt werden. VPNSwiss kann für solche
Eingriffe nicht haftbar gemacht werden.
7. Geistiges Eigentum
Für die Dauer des Vertrages erhält der Kunde das unübertragbare, nicht ausschliessliche Recht zum Gebrauch und zur Nutzung der Dienstleistungen und Produkte. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergeben sich aus den Vertragsdokumenten. Alle Rechte an bestehendem oder bei der Vertragserfüllung entstehendem geistigem Eigentum bezüglich Dienstleistungen und Produkten von VPNSwiss verbleiben bei ihr oder den berechtigten Dritten.
8. Benutzungseinschränkungen
VPNSwiss bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit ihres Netzes. VPNSwiss kann jedoch keine Gewährleistung für ein unterbruchs- und störungsfreies Funktionieren ihres Netzes oder für bestimmte Übertragungszeiten und –kapazitäten abgeben. VPNSwiss behält sich vor, jederzeit Unterhaltsarbeiten an ihrem Netz auszuführen, die zu Betriebsunterbrüchen führen können. Für den Internetzugang auf Drittnetzen oder mit Anschlüssen von Drittnetzen bestehen keine Zusicherungen oder Gewährleistungen bezüglich Verfügbarkeit, Qualität, Betrieb oder Support.
9. Haftung von VPNSwiss
Allgemeine Haftungsbestimmung
Bei
Vertragsverletzungen haftet VPNSwiss für den nachgewiesenen Schaden,
sofern sie nicht beweist, dass sie kein Verschulden trifft. Die Haftung
für Schäden infolge leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. In
keinem Fall haftet VPNSwiss für Folgeschäden, entgangenen Gewinn,
Datenverluste. Sie haftet auch nicht für Schäden infolge rechts- oder
vertragswidriger Nutzung ihrer Dienstleistungen. VPNSwiss haftet nicht,
wenn die Erbringung der Leistung aufgrund höherer Gewalt teilweise
unterbrochen, ganz oder teilweise beschränkt oder unmöglich ist. Als
höhere Gewalt gelten namentlich Naturereignisse von besonderer
Intensität (Lawinen, Überschwemmungen, kriegerische
Ereignisse, Streik, unvorhergesehene behördliche
Restriktionen, Stromausfall, Virenbefall usw).
Der Kunde haftet
gegenüber VPNSwiss für sämtliche Schäden, die auf eine Verletzung
der Geschäftbeziehung zurückzuführen sind.
Infoservices, Internetzugang im Speziellen
VPNSwiss
gibt keine Zusicherung und übernimmt keine Haftung bezüglich
Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Recht- und
Zweckmässigkeit, Verfügbarkeit sowie zeitgerechter Zustellung von
Informationen, welche über den Internetzugang zugänglich gemacht
werden. VPNSwiss erstattet keine Gebühren zurück und übernimmt keine
Haftung für Schäden aus Downloads. Benutzt der Kunde seinen Zugang
zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen Dritter, ist VPNSwiss –
soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – nicht Vertragspartner.
VPNSwiss übernimmt keinerlei Haftung oder Gewährleistung für die
über den Zugang bezogenen oder bestellten Dienstleistungen oder Waren,
auch dann nicht, wenn VPNSwiss das Inkasso von Drittforderungen
gegenüber dem Kunden durchführt.
10. Dauer und ordentliche Beendigung des Vertrages
Der Vertrag gilt unbefristet sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders geregelt. Vorbehaltlich spezifischer Bestimmungen in anderen Vertragsbestandteilen kann jede Partei den Vertrag schriftlich und unter Einhaltung einer ordentlichen Kündigungsfrist von 5 Tagen beenden.
11. Leistungsübersicht; Vertragsänderungen
Leistungsübersicht
VPNSwiss
kann dem Kunden in geeigneter Form eine Leistungsübersicht über
bestimmte oder alle Dienstleistungen zustellen, die er bei VPNSwiss
bezieht. Sofern der Kunde nicht innerhalb der auf der
Leistungsübersicht genannten Frist schriftlich, per E-Mail eine
Berichtigung von fehlerhaften Angaben verlangt, wird die
Leistungsübersicht Vertragsbestandteil. Stellt VPNSwiss ihrerseits
fest, dass die Leistungsübersicht fehlerhaft ist, kann sie dem Kunden
eine berichtigte Version zustellen.
Vertragsänderungen
VPNSwiss
behält sich vor, ihre Dienstleistungen, Preise und die vorliegenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit anzupassen.
Änderungen
gibt VPNSwiss dem Kunden in geeigneter Weise bekannt. Erhöht VPNSwiss
die Preise so, dass sie zu einer höheren Gesamtbelastung des Kunden
führen, kann der Kunde den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung
auf diesen Zeitpunkt hin ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen.
Vertragsänderungen
auf Wunsch des Kunden kann VPNSwiss in geeigneter Form bestätigen.
Sofern der Kunde nicht innerhalb der in der Auftragsbestätigung oder
der Leistungsübersicht genannten Frist schriftlich, per E-Mail eine
Berichtigung verlangt, wird die Änderung Vertragsbestandteil. VPNSwiss
vermerkt den Zeitpunkt der Vertragsänderung. VPNSwiss informiert
separat über die Möglichkeiten und Bedingungen, unter welchen der
Kunde Änderungen selber vornehmen kann.
12. Übertragung
Die Übertragung es Vertrages oder von Rechten oder Pflichten aus diesem Vertrag bedarf beidseitiger schriftlicher Zustimmung. VPNSwiss kann jedoch den vorliegenden Vertrag oder Rechte und Pflichten daraus ohne Zustimmung des Kunden an eine andere Gesellschaft übertragen, sofern VPNSwiss diese Gesellschaft direkt oder indirekt kontrolliert.
13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Zürich. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Version 2, Juni 2010 VPNSwiss Schweiz







